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Der Sachverständige hilft bei der Entscheidungsfindung zur Lösung bautechnischer Probleme oder Streitigkeiten. Er ist für Gerichte, Behörden und private Auftraggeber tätig, berät, erstattet Gutachten und kann als Schiedsgutachter dienen.

Der öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v) Sachverständige muss die besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Eignung nachweisen und wird durch die entsprechende Kammer geprüft und vereidigt.